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Regulation 11 Min. Lesen 2026

Die EU AI Act-Frist ist da: Was Organisationen außerhalb der EU jetzt tun müssen

August 2026 markiert die vollständige Durchsetzung des EU AI Act. Bußgelder erreichen 7% des globalen Umsatzes, die extraterritoriale Reichweite ist real, und das Compliance-Fenster schließt sich.

Die EU AI Act-Frist ist da: Was Organisationen außerhalb der EU jetzt tun müssen

Key Takeaways

  • Der EU AI Act gilt extraterritorial: jede Organisation, deren KI EU-Bürger betrifft, fällt in den Anwendungsbereich — unabhängig vom Sitz des Unternehmens.

  • Der August 2026 Durchsetzungstermin gilt für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III. Verbotene Praktiken galten bereits ab Februar 2025.

  • Anbieter (die KI bauen) und Betreiber (die KI einsetzen) haben unterschiedliche, aber kumulative Pflichten. Einkaufen überträgt keine regulatorischen Verantwortlichkeiten.

  • Strafen für Verstöße betragen bis zu 35 Millionen Euro oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, was höher ist.

  • Die Durchsetzung beginnt mit den nationalen Marktüberwachungsbehörden in jedem EU-Mitgliedstaat. Einige werden durchsetzungsfreudiger sein als andere.

"Nur zu Informationszwecken. Dieser Artikel stellt keine rechtliche, regulatorische, finanzielle oder professionelle Beratung dar. Konsultieren Sie einen qualifizierten Spezialisten für spezifische Beratung."

Die neue EU-KI-Verordnung-Timeline: Was das Omnibus-Paket vom 7. Mai 2026 ändert

Am 7. Mai 2026 erzielten Europäisches Parlament und Rat eine vorläufige Einigung über das Digital-Omnibus-Paket zur KI, das die Fristen für die Einhaltung der EU-KI-Verordnung wesentlich verändert. Die wichtigste Änderung: Die Hochrisiko-KI-Anforderungen für Anhang-III-Systeme — Beschäftigungs-KI, Kreditvergabe, Biometrie, Bildung, Strafverfolgung — werden von ursprünglich 2. August 2026 auf 2. Dezember 2027 verschoben. Das ist eine Verlängerung von 16 Monaten. Für KI-Systeme in regulierten Produkten gemäß Anhang I gilt der 2. August 2028.

Was nicht verändert wurde: Die Transparenzpflichten (Artikel 50) gelten weiterhin ab 2. August 2026. Chatbots und virtuelle Assistenten müssen Nutzern offenlegen, dass sie mit KI interagieren — keine Verlängerung. Die KI-Kennzeichnungspflichten für generierte Inhalte (Artikel 50 Abs. 2) werden auf den 2. Dezember 2026 verschoben. GPAI-Modellpflichten gelten seit August 2025 und bleiben unverändert.

Die revidierte vollständige Timeline: Februar 2025: Verbotene KI-Praktiken in Kraft. August 2025: GPAI-Verpflichtungen in Kraft. August 2026: Transparenzpflichten (Chatbot-Offenlegung). Dezember 2026: KI-Inhaltskennzeichnung. Dezember 2027: Vollständige Hochrisiko-KI-Anforderungen Anhang III. August 2028: Hochrisiko-KI in regulierten Produkten Anhang I.

Der territoriale Anwendungsbereich bleibt unverändert. Die EU-KI-Verordnung gilt für alle Organisationen, deren KI EU-Bürger betrifft — unabhängig davon, wo die Organisation ansässig ist. Deutsche, österreichische und Schweizer Unternehmen mit EU-Kunden sind vollständig im Anwendungsbereich. Die Verlängerung ist kein Grund, Compliance-Bemühungen zu verlangsamen — die Arbeit bleibt dieselbe, nur die Deadline verschiebt sich.